Einblick in das Böllerschützensein bzw. -werden

Wer darf mit Böllern schießen?

Nur Personen, die eine gültige Erlaubnis nach § 27 SprengG zum Erwerb und Umgang mit Böllerpulver sowie eine Ausnahmezulassung zum Schießen mit Böllern der Gemeinde besitzen, in der die Veranstaltung stattfinden soll.


Vorraussetzungen zum Erhalt einer Erlaubnis

- Zuverlässigkeit
- Nachweis der Fachkunde
- Körperliche Eignung/Persönliche Eignung
- Alter mindestens 21 Jahre
- Nachweis des Bedürfnisses

 

Böllerprüfung

Wie Schusswaffen müssen auch Böller, bevor sie verwendet werden, einer Beschussprüfung unterzogen werden. Das Waffengesetz regelt die Beschusspflicht von Böllern. Die Sicherheitsprüfung und die anschließende Kennzeichnung von Böllern wird von den Beschussämtern durchgeführt.

 

Beschussprüfung

Die Prüfung beinhaltet die
- Kennzeichnung 
- Funktionssicherheit
- Maßhaltigkeit
- Haltbarkeit  

 

 

Böllermodelle in unserem Verein:


Handböller
Schaftböller
Schaftböller
(klick auf den Böller)

Schaftböller
(klick auf den Böller)

Handböller
Schaftböller